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AKTUELL: Notbetreuung im Kreis Steinfurt

Jugendamt

AKTUELL: Notbetreuung im Kreis Steinfurt

Die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16.03.2020 zu schließen.

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.

Für das Jugendamt des Kreises Steinfurt und die Stadtjugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.

In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.

Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. 

Antragsformular Notbetreuung (PDF)

Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden: