Wir wünschen allen eine schöne Osterzeit. Am Montag, 28. April 2025 geht die Schule wieder los.
Wir wünschen allen eine schöne Osterzeit. Am Montag, 28. April 2025 geht die Schule wieder los.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler der aktuellen 4. Grundschulklassen,
die Anmeldungen zum Schuljahr 2025/26 finden zu folgenden Terminen in der St. Georg-Schule statt:
Montag, 10.02.2025 von 8 – 12 Uhr
Dienstag, 11.02.2025 von 8 – 12 Uhr und von 16 – 18 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025 von 8 – 12 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025 von 8 – 12 Uhr
Freitag, 14.02.2025 von 8 – 12 Uhr
Sie müssen im Rahmen dieser Zeiten keinen speziellen Termin vereinbaren. Ihre Kinder müssen nicht anwesend sein.
Individuelle Terminabsprechen sind telefonisch unter 05458 7036 oder per E-Mail:
Aber auch nach diesen offiziellen Terminen ist eine Anmeldung möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Die Anmeldeunterlagen haben wir hier für Sie bereitgestellt. (Anmeldeformular / Flyer St. Georg-Schule ).
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
Schulleiter
St. Georg-Hauptschule
48496 Hopsten
T: 05458 7036
F: 05458 935025
E:
www.hauptschule-hopsten.de
Der Jahrgang 6 hat im Rahmen des Musikunterrichts die über 300 Jahre alte Barockorgel der St Georg Kirche in Hopsten besucht.
Besonders war der Besuch in der Kirche, weil die 92-jährige Organistin Frau Luzia Alscher persönlich über die Geschichte der Orgel berichtet hat.
Die Schüler durften nicht nur dem Orgelspiel der Organistin und ihrer Musiklehrerin lauschen, sondern auch in den hinteren Teil - das Herz der Orgel - gehen, den man normalerweise nicht betreten darf.
Die Kinder waren begeistert und die Organistin lobte die Disziplin der Schülerinnen und Schüler der St. Georg-Schule Hopsten.
Dankeschön Frau Alscher für diesen besonderen Tag!
Berufsorientierung live erleben in Hopsten
Vom 28. bis 31. Januar 2025 hatten die Schülerinnen und Schüler der St. Georg Hauptschule Hopsten erneut die Möglichkeit, bei Betriebsbesichtigungen praxisnahe Einblicke in verschiedene Berufe zu erhalten. Drei namhafte Unternehmen aus Hopsten – B&B Verpackungstechnik GmbH, Kock & Sohn Räder GmbH und Josef Jasper GmbH & Co. KG – öffneten ihre Türen für die neugierigen Jugendlichen.
Praxisnahe Einblicke bei B&B Verpackungstechnik
Den Auftakt machte am Dienstag die B&B Verpackungstechnik GmbH, wo 13 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen begrüßt wurden. Nach einer Einführung durch Personalleiterin Stefanie Üffing und Ausbildungsleiter Christian Moss erhielten die Jugendlichen bei einer Führung durch die Produktionshallen spannende Einblicke in verschiedene Berufe. In Kleingruppen durften sie dann selbst aktiv werden: Maline, Aylin und Kjell probierten sich mit Auszubildender Alina im technischen Produktdesign und entwarfen einen digitalen Würfel. Wer sich für den Beruf des Feinwerkmechanikers interessierte, konnte mit Azubi Dominik selbst ein Übungsstück anfertigen. Für die Elektronikbegeisterten demonstrierte Mitarbeiter Tim die Verkabelung an den Maschinen.
Blick hinter die Kulissen bei Kock & Sohn Räder GmbH
Am Mittwoch führte die Betriebsbesichtigung 13 Schülerinnen und Schüler nach Schale zur Firma Kock & Sohn Räder GmbH. Geschäftsführer Oliver Kock und Marketingmitarbeiterin Nadine Ahrens begrüßten die Gruppe herzlich. In Kleingruppen erkundeten die Jugendlichen die Fertigungshallen und erhielten Einblicke in die Berufe des Feinwerkmechanikers sowie der Groß- und Außenhandelskauffrau. Besonders beeindruckend war die Vorführung eines Schweißroboters. Zum Abschluss testeten die Schülerinnen und Schüler ihr neu erworbenes Wissen in einem Quiz über das Unternehmen, das im vergangenen Jahr sein 100-jähriges Bestehen feierte.
Metallbau hautnah erleben bei Josef Jasper Behälterbau
An den letzten beiden Tagen besuchten jeweils acht Schülerinnen und Schüler das Unternehmen Josef Jasper Behälterbau in Hopsten. Dort stellte Nico Strotmann, selbst ehemaliger Azubi des Betriebs, den Beruf des Metallbauers mit Fachrichtung Konstruktionstechnik vor. Er berichtete offen über seinen eigenen Werdegang und seinen baldigen Abschluss als Meister. In der Produktionsstätte erhielten die Jugendlichen praxisnahe Einblicke in die Schweißtechnik. Ausbildungsleiter Mathias Menger und erfahrene Kollegen begleiteten die Schülerinnen und Schüler dabei, erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Nach den praktischen Einheiten stand Herr Strotmann für Fragen zur Verfügung – von Übernahmechancen über Berufsschulstandorte bis hin zu Verdienstmöglichkeiten.
Ein voller Erfolg für alle Beteiligten
„Die Veranstaltungen waren ein voller Erfolg. Sie haben das Interesse der Schülerinnen und Schüler geweckt und konkrete Einblicke in verschiedene Ausbildungswege gegeben“, resümierte Schulsozialpädagogin Silvia Kruse, die für die Studien- und Berufsorientierung der Schule verantwortlich ist. Einige Jugendliche äußerten direkt vor Ort den Wunsch, ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem der Betriebe zu beginnen. Besonders positiv wurde die offene und praxisnahe Art der Unternehmensmitarbeiter hervorgehoben, die ihre Berufe mit Begeisterung und auf Augenhöhe präsentierten.
Auch in Zukunft bleibt die Berufsorientierung an der St. Georg Hauptschule ein wichtiger Bestandteil: Die nächste Berufewoche findet vom 31. März bis 4. April 2025 statt, und am 12. September folgt die 11. Ausbildungsplatzbörse. Ein spannendes Angebot für alle, die ihre berufliche Zukunft aktiv gestalten wollen!
Weitere Impressionen in unserer Bildergaleri: https://www.hauptschule-hopsten.de/index.php/impressionen/gallery
Die St.-Georg-Schule öffnet am Dienstag, 03. Dezember 2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr ihre Türen.
Alle Schüler und Eltern der aktuell vierten Klassen sind eingeladen, sich die Hopstener Hauptschule anzuschauen.
Für die Schüler haben sich die Lehrer ein spannendes Programm mit einigen Überraschungen überlegt.
Für die Eltern findet zudem eine Elterninformationsveranstaltung teil, in dem Schulleiter Timo Donnermeyer aktuelle Konzepte und den Schulalltag vorstellt. Neben der intensiven Berufsorientierung ist die Digitalisierung ein Schwerpunkt der Schule. Ebenso interessant ist das AG-Angebot und die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung des Schulalltages. Die reguläre Schulzeit ist von 07:45 Uhr bis 12:55 Uhr, dennoch gibt es die Möglichkeit eines Mittagessens und Angebote am Nachmittag nutzen zu können. Die Schulleitung freut sich über eine Anmeldung unter i
Falls am Dienstag ein Besuch nicht möglich ist können sich Interessierte dennoch gerne melden, um einen Besuchstermin auszumachen, ebenfalls unter
Sehr geerhte Eltern und Erziehungsberechtigte,
am 07.10.2024 findet eine schulinterne Lehrerfortbildung statt. Der Unterricht entfällt an dem Tag. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung über die bekannten Kanäle.
Der bewegliche Ferientag wurde für dieses Schuljahr auf den 03.03.2025 (Rosenmontag) verschoben.
Hier noch einmal eine Übersicht der bewegliche Ferientage im Schuljahr 2024/25:
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer und K. Richter
Workshop zur Azubiwebsite mit der St Georg Hauptschule Hopsten.
Wenn es darum geht, dem Fachkräftemangel ein Schnippchen zu schlagen, geben sich Unternehmen alle Mühe, zielgruppengerecht aufzutreten. Das gilt einmal mehr für den Bereich der dualen Ausbildung und auch die OKE Group macht da keine Ausnahme. Klar, man möchte dort sein, wo die Zielgruppe ist, und den für die Zielgruppe relevanten Content präsentieren. Eine Ausnahme macht OKE dann aber doch: Denn vor Ort und Relevanz hieß in diesem Falle: Wir gehen direkt zur Zielgruppe, nämlich einer zehnten Klasse der St. Georg Hauptschule in Hopsten. Und lassen uns vom Nachwuchs erzählen, was er auf unserer geplanten Azubi-Website gerne entdecken möchte.
Im Rahmen unserer Kooperation nutzten wir die Gelegenheit, zwei Unterrichtsstunden zu kapern und die Schülerinnen und Schüler zum Diskurs einzuladen, Thema: Infomationsverhalten. Gemeinsam haben wir erörtert, wo und wie man sich heutzutage informiert, wenn es um die Berufsorientierung geht. Ganz weit vorn: Angebote der Arbeitsagentur, der Familien- und Freundeskreis sowie Websites.
Anschließend haben die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen die für sie relevanten Inhalte gesammelt und priorisiert, sodass im letzten Schritt eine Offline-Website in Form eines XXL-Flipcharts entsprechend bestückt werden konnte. Von Imagefilmen über Ausbildungsoptionen, Ansprechpartner, Berufsschulinfos bis zu Fragen der Fahrstrecken und – klar – auch Benefits.
Nun gilt es, Content zusammenzutragen und zu erstellen, sodass im Frühjahr 2024 die gemeinsam mit der St Georg Hauptschule erarbeiteten auf der neuen Website zum Entdecken und bewerben einladen.
Großen Dank an dieser Stelle an Silvia Kruse, Sozialpädagogin der St. Georg Hauptschule, für die Möglichkeit der Kooperation sowie an alle Teilnehmenden der zehnten Klasse – das hat richtig viel Spaß gemacht.
Ein großes Dankeschön an die Mitarbeitet der OKE Group GmbH - Jan Willand (Personalmarketing) und Catarina Belo de Andrade (Human Resources)!!
Das Ticket wird monatlich per Email über die Schulemailadresse als PDF von der Firma KALMER Reisen zugestellt. Dieses Dokument bitte dem Busfahrer vorlegen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir wünschen euch einen schönen letzten Tag im ersten Halbjahr am morgigen Freitag und für das zweite Halbjahr viel Erfolg.
Ebenso begrüßen wir am Montag wieder unsere Schülerinnen und Schüler und Kollegen und Kolleginnen, die sich aktuell auf der Skifreizeit befinden.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die aktuellen Schulnachrichten finden Sie bzw. Ihr unter dem Teams-Acount bzw. im E-Mail-Postfach.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrtes Kollegium,
anbei Grüße des Kollegiums und einige Informationen - siehe unter Teams St. Georg.
Planmäßig beginnt das neue Schuljahr am Mittwoch um 07.45 Uhr in den jeweiligen Klassenräumen.
Grüße
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Elternsprechtag ist am Dienstag, 03.05.2022 von 15:00 - 18:00 Uhr - nähere Informationen folgen
Änderungen - siehe Teams und ab Montag Gespräch in den Klassenlehrerstunden
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Schüler und Schülerinnen, sehr geehrtes Kollegium,
(aus Schulmail vom 16.02.2022):
"Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet:
verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten (und wird gewährleistet).
Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werde ich rechtzeitig informieren."
Weitere Informationen finden Sie unter der Teams Gruppe "St. Georg-Hauptschule Hopsten"!
Gruß
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler - Informationen zum Schulstart am Montag und zur angepassten Teststrategie befinden sich im Postfach oder Teams.
Freundliche Grüße,
T. Donnermeyer (Schulleiter)
Endlich war es soweit!
Die Klasse 6b hat beim Wettbewerb „Be Smart – Don`t Start“ 250 Euro gewonnen und durfte diesen Gewinn in einen Ausflug nach Rheine in den Naturzoo investieren. Das anschließende Pizzaessen rundete diesen gelungenen Tag mit viel Freude ab. Hier geht’s zur Bildergalerie.
Be Smart – Was ist das?
Be Smart Don’t Start ist ein bundesweiter Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen, der Schülerinnen und Schüler zwischen 11 und 14 Jahren motivieren soll, mit dem Rauchen gar nicht erst anzufangen. Der Wettbewerb läuft jeweils ein halbes Jahr. Er fand im Schuljahr 2021/2022 zum 25. Mal in Deutschland statt und gilt als „größte schulische Maßnahme der Tabakprävention“ in der Bundesrepublik. Das Projekt wird in Deutschland von der Stiftung Deutsche Krebshilfe, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem AOK-Bundesverband sowie zahlreichen öffentlichen und privaten Institutionen gefördert und in Kooperation mit Partnern aus allen Bundesländern durchgeführt.
Bitte die konkreten Anweisungen beachten!
Gruß, T. Donnermeyer
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler!
Aktuelle Informationen zum neuen Schuljahr ab dem 18.08.2021 befinden sich unter Teams in der Gruppe St. Georg!
Wir wünschen weiterhin schöne Ferien, ein schönes Wochenende und freuen uns auf den Präsenzunterricht.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
St. Georg-Schule | Am Schulplatz 2 | 48496 Hopsten
An die Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
Elternsprechtag
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen,
in der kommenden Woche steht der Elternsprechtag an. Über die genauen Abläufe werden Sie über die Klassenleitung informiert.
Bei Fragen melden Sie sich gerne.
Freundliche Grüße
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Mein Name ist Jörg Bröskamp und ich möchte mich hier kurz vorstellen.
Ich bin seit dem 01. April 2021 als Schulsozialpädagoge an der St. Georg Hauptschule in Hopsten tätig.
Nach meiner Ausbildung zum staatl. anerkannten Erzieher habe ich ein Studium der Sozialpädagogik absolviert und dann in ganz verschiedenen Bereichen als Sozialpädagoge gearbeitet: Mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderungen in Wohnheimen, Schulen und in der Jugendhilfe.
Danach war ich insgesamt 18 Jahre lang als Schulsozialpädagoge an einer Hauptschule und einer Gesamtschule im Kreis Steinfurt beschäftigt.
Die Schüler*innen kommen in der Regel zu mir, wenn es Probleme in der Schule oder zu Hause gegeben hat, Ärger mit Lehrer*innen oder Konflikte mit Mitschüler*innen. Und manchmal müssen Dinge besprochen werden, die eigentlich nichts mit Schule zu tun haben… Und das ist auch in Ordnung!
Meine Aufgaben sind aber nicht nur die individuelle Beratung von Schüler*innen und Erziehungsberechtigten, sondern die Arbeit als Mitarbeiter im Multiprofessionellen Team, kurz MPT.
Dabei kümmere ich mich gemeinsam mit Förderschullehrer*innen und Fachlehrer*innen in erster Linie um Schüler*innen, die einen besonderen Förderbedarf haben und im Rahmen unseres „Lernstudios“ individuell gefördert werden.
Beratung findet immer im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht (gem.§ 203 StGB) statt.
Erreichbar bin ich per Telefon unter 05458 985769, über meine E-Mail Adresse
Jörg Bröskamp
Zur Info:
Alle Informationen stehen unter Outlook bzw. Teams.
Freundliche Grüße
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich bereits aus der Presse[1] erfahren haben hat die Landesregierung NRW kurzfristig entschieden, dass der Unterricht für alle Schüler und Schülerinnen ab Montag, 12.04.2021 – eine Woche lang – ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. Ausgenommen sind die Abschlussschüler und -schülerinnen, für uns der Jahrgang 10.
Weitere Informationen finden Sie unter Outlook bzw. Teams.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
[1] Bezugnehmend auf Schulmail NRW vom 8.4.2021
Eingeschränkter Präsenzunterricht ab dem 15.03.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Information für das Kollegium,
anbei ein Auszug der aktuellen Schulmail des Landes NRW zum Schulbetrieb ab dem 15.03.2021. In der kommenden Woche werde ich über die weitere Planung informieren, an welchen Tagen Ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen wird.
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen[1]
• Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
• Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt.
• Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
• Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet (per Antrag).
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
[1] Auszug aus der Schulmail des Landes NRW vom 05.03.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Land NRW hat per Schulmail mitgeteilt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 noch bis auf weiteres ausschließlich Distanzunterricht erhalten. Das bedeutet, dass der Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler weiterhin via Teams durchgeführt wird.
Lediglich für die Jahrgangsstufe 10 ist Präsenzunterricht ab dem 22. Februar wieder möglich. In der kommenden Woche werden wir Sie und Euch über den genauen Ablauf für den 10. Jahrgang informieren. An dieser Stelle merke ich schon einmal an, dass es für die Jahrgangsstufe 10 Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht geben kann.
Zunächst einmal ein schönes Wochenende, bleiben Sie/ bleibt gesund.
In der kommenden Woche von Mittwoch – Freitag läuft es wie bisher.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
An die Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
Hopsten, 08.01.2021
Schulbetrieb ab Montag, 11.01.2021
Liebe Schüler und Schülerinnen,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebes Kollegium,
hiermit nehme ich Bezug zur erschienen Schulmail des Landes NRW:
bis Ende Januar 2021 findet kein Unterricht in der Schule statt, sondern Distanzunterricht/ Digitalunterricht via Teams/ Outlook. Somit starten alle Schüler und Schülerinnen der St. Georg-Schule ab Montag mit dem Digitalunterricht und werden entsprechend nach dem Stundenplan unterrichtet. Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen werden keine geschrieben.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Im Sinne des Infektionsschutzes sollten möglichst alle Kinder von zu Hause aus am Distanzunterricht teilnehmen. Für die Kinder der Klassen 5 und 6 von Eltern, denen es nicht möglich ist, privat die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren, richtet die Schule jedoch eine Notfallbetreuung ein. Dies ist kein Präsenzunterricht, sondern ein reines Betreuungsangebot. Wenn Sie dieses in Anspruch nehmen müssen, lassen Sie bitte das beigefügte Formular schnellstmöglich dem Sekretariat und der entsprechenden Klassenleitung zukommen (per Email an
Das Formular muss bis Sonntag (10.01.21) - 12 Uhr - eingereicht werden. Gilt ausschließlich für die Jahrgänge 5 und 6 und die Betreuung erfolgt nicht zwingend durch die Lehrkräfte.
Gegebenenfalls erhalten Sie bzw. Ihr Kind weitere Informationen zum Unterricht auch über die Klassenleitungen bzw. Fachlehrer/innen. Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Teams-Postfächer bzw. Outlook (mail).
Über Änderungen bzw. wie es ab Februar weitergehen wird informiere ich Sie zeitnah. Stellen Sie sich darauf ein, dass vor Ende Januar auch keine neuen Informationen erscheinen werden.
Ich wünsche Ihnen und Euch einen guten Start und vor allem: Bleiben Sie gesund.
Die erneute Herausforderung werden wir gemeinsam bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
-Bei Rückfragen melden Sie sich unter den bekannten Kontaktdaten.-
Aktuelle Informationen für den Schulbetrieb im Januar (vorläufig, weitere Informationen folgen)!
Die Schulen in NRW sind bis zum 31.01.2021 geschlossen. Der Unterricht findet vollständig in digitaler Form statt.
Über Microsoft Teams werden die Schüler und Schülerinnen wie vor den Weihnachtsferien unterrichtet, z.B. wie kennengelernt per Videokonferenz.
Die Erteilung des Unterrichts in digitaler Form wird gemäß dem jeweiligen Stundenplan abgehalten.
Das grundsätzliche Bearbeiten der Aufgaben ist Pflicht und dem normalen Präsenzunterricht gleichzusetzen und wird dementsprechend auch in der Notengebung berücksichtigt.
Das bedeutet zudem, dass an Stunden, an denen ein Schüler oder Schülerin nicht teilnimmt, einer Fehlstunde entspricht.
Klassenarbeiten oder Lernzielkontrollen werden nicht geschrieben.
Für die Jahrgänge 5 und 6 kann eine Notbetreuung (Details folgen via Teams bzw. Outlook) in Anspruch genommen werden, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Ich weise darauf hin, dass es sich bei der Betreuung nicht um Unterricht handelt. Diesbezüglich findet ein Austausch zwischen Ihnen und der Klassenleitung statt.
Bei konkreten Fragen können Sie am Freitag, 08.01.2021 mit dem Sekretariat Kontakt aufnehmen bzw. per mail an
Freundliche Grüße, bleiben Sie gesund.
T. Donnermeyer
(Schulleiter)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler und Schülerinnen,
liebe Kollegen und Kolleginnen!
INFORMATIONEN AUCH UNTER OUTLOOK!
Wie Sie und Ihr den Medien bestimmt entnommen habt wird in NRW die Präsenzpflicht im Unterricht ab kommenden
Auf Grundlage der heute Nachmittag offiziell erschienenen Schulmail vom Land NRW gilt folgendes Vorgehen für die St. Georg-Schule (ab dem 14. Dezember 2020):
Ich wünsche Ihnen im Namen des Kollegiums Ruhe, Gelassenheit und vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer, Schulleiter
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!
Eine aktuelle Übersicht bzgl. der Coronaverordnung.
Übersicht über die aktuell geltenden Schutz- und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Bitte berücksichtigen Sie über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus, dass mit dem Lüften der Unterrichtsräume ein wirkungsvoller Beitrag geleistet wird, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Empfohlen wird:
Sportunterricht kann zeitlich befristet auf theoretische Inhalte konzentriert und in Abhängigkeit von den Altersgruppen und den
Witterungsbedingungen auf Bewegungseinheiten im Freien ausgerichtet werden (siehe auch www.schulsport-NRW.de).
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist weiterhin verpflichtend umzusetzen. Für die Umsetzung sind die weitreichenden eingeräumten Flexibilisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Alle Standardelemente gelten als Unterricht in anderer Form.
Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden. Davon grundsätzlich nicht erfasst sind außerschulische Bildungsangebote in Form von
räumlich begrenzten eintägigen Exkursionen (vgl. Nummer III.5)
Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Ein Ausgleich von entstehenden Stornokosten durch das Land und wenn ja, unter welchen Bedingungen, wird derzeit geprüft und kurzfristig entschieden.
(Übernommen aus und weitere und ergänzende Hinweise unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)
Mit freundlichen Grüßen
Timo Donnermeyer
Schulleiter
St. Georg-Hauptschule
48496 Hopsten
T: 05458 7036
F: 05458 935025
E:
Unterrichtsfreie Tage
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Landesregierung hat beschlossen, dass am Freitag, 18. Dezember 2020, der letzte Schultag im Kalenderjahr sein wird. Dementsprechend findet der Unterricht an diesem Tag nach Plan statt.
Am 21. und 22. Dezember 2020 gibt es zwei unterrichtsfreie Tage, sodass die sozialen Kontakte vor Weihnachten deutlich eingeschränkt werden können.
Für die Jahrgänge 1-6 im Land NRW gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuung während des Ruhens des Unterrichts (21. Und 22. Dezember) zu stellen.
Eine mögliche Notbetreuung wird dann entsprechend eingerichtet. Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung.
Falls eine Notbetreuung bei Ihnen (nur die Jahrgänge 5 und 6) erforderlich ist erhält Ihr Kind auf Nachfrage im Sekretariat einen entsprechenden Antrag, der wiederum bis zum Freitag, 04.12.2020 bei der Schule eingereicht werden muss.
Bei Fragen gerne melden.
Bitte achten Sie darauf, dass regelmäßig über portal.office.com Mitteilungen auf digitalem Wege erfolgen (Outlook [Mailfunktion] bzw. Teams).
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
-Schulleiter-
Eine aktuelle Mitteilung ist unter der Online-Plattform zu finden!
Zur Information und zur Kenntnisnahme:
Anbei möchte ich Sie über die aktuelle Schulmail des Ministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien in Kenntnis setzen:
Ein wichtiger Hinweis:
„Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.“ (Auszug aus der Schulmail)
Mit freundlichen Grüßen
Timo Donnermeyer
Schulleiter
St. Georg-Hauptschule
48496 Hopsten
T: 05458 7036
F: 05458 935025
E:
Ibbenbürener Volkszeitung, 10.10.2020 ©ivz.medien GmbH & Co. KG , alle Rechte vorbehalten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie ein Schreiben in Auszügen vom Ministerium NRW[1].
Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen
Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.
Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten.
Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung, die konkret zu erwartenden Beeinträchtigungen und die Grundlage der attestierten ärztlichen Einschätzung ergeben (vgl. den oben angegebenen Beschluss des OVG NRW vom 24. September 2020).
Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Diese Grundsätze gelten ebenso bei Anträgen auf Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht.
Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 7. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Wenn Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind, bleiben sie dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt daher keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.
Nach § 43 Absatz 2 SchulG müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
Sportunterricht unter Coronabedingungen
Sportunterricht wird witterungsbedingt nach den Herbstferien in der Regel in den Sporthallen stattfinden.
Die Hallennutzungssituation wird vor Ort durch den Schulträger in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Ämtern analysiert und die Hallen werden entsprechend freigegeben.
Im Namen des Kollegiums wünschen wir schöne Herbstferien.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Donnermeyer
Schulleiter
St. Georg-Hauptschule
48496 Hopsten
T: 05458 7036
F: 05458 935025
E:
[1] Auszüge aus Schulmail vom 08.10.2020, Schulministerium NRW
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/ 21 an der St. Georg-Hauptschule:
15.02.2021
16.02.2021
14.05.2021
04.06.2021
Bei Fragen zum Coronafall an der St. Georg-Schule wenden Sie sich bitte an
05458/ 7036
oder
05458/ 2559618
T. Donnermeyer
(Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir müssen Ihnen hiermit leider mitteilen, dass ein Mitglied des Kollegiums der St. Georg Hauptschule Hopsten positiv auf Covid-19 getestet wurde. Die Testung des Kollegiums findet regelmäßig statt.
Deshalb haben wir umgehend Kontakt mit dem Krisenstab des Kreises Steinfurt aufgenommen und Kontaktlisten zugesandt. Des Weiteren wurde die Gemeinde Hopsten informiert.
In der Folge wurde ein Teil der Lehrer*innen des Lehrerkollegiums nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes als enge Kontaktpersonen eingestuft und verbleiben bis zum 25.09.2020 in häuslicher Quarantäne. Die Schule bleibt geöffnet.
Wir informieren Sie mit diesem Schreiben darüber, dass insgesamt 4 Schulklassen und 9 Personen aus dem Kollegium sich mit sofortiger Wirkung in Quarantäne befinden. Auch diese wurden nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes als enge Kontaktpersonen eingestuft und verbleiben bis zum 23. bzw. 25.09.2020 in häuslicher Quarantäne.
Die entsprechenden Klassen sind informiert.
Allgemeine Informationen bzgl. Covid-19 und Quarantäne finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
(Schulleiter)
Die aktuellen Sprechstunden der Lehrer finden Sie hier:
https://www.hauptschule-hopsten.de/index.php/schulorganisation/lehrer
Hopsten, 4. September 2020
An die Eltern und Erziehungsberechtigten!
Ein neues Schuljahr hat begonnen und dennoch ist es nicht nur ein neues Schuljahr, sondern in gewissen Bereichen auch ein anderes.
Coronabedinge Einschränkungen prägen den Schulalltag. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass die Schülerinnen und Schüler sich sehr gewissenhaft an die vorgegebenen Regeln halten. Zum 01.09.2020 ist die allgemeine Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben worden, dennoch bleibt sie außerhalb des Unterrichts (Schulgebäude und Schulgelände) bestehen. Weiterhin hat auch die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten oberste Priorität, sodass wir als Kollegium Euch – liebe Schülerinnen und Schüler – das Tragen einer Maske empfehlen.
Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die St. Georg-Hauptschule mit Frau Ölgemöller und Herrn Hesping zwei neue Kollegen aus dem Bereich der Sonderpädagogik gewinnen konnte. Die beiden Kollegen stehen uns mit voller Stundenzahl zur Verfügung. Herr Hesping absolviert berufsbegleitend eine Zusatzqualifikation für den Bereich Sonderpädagogik.
Auf der anderen Seite haben uns aus dem Bereich Sonderpädagogik Frau Rarey-Kaiser und Herr Hermsen verlassen und kehren zu ihrer Stammschule zurück. Ebenso aus beruflichen Gründen verlassen haben die St. Georg-Hauptschule Herr Schossig und Herr Wehmschulte.
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass Frau Lehnert von montags bis freitags im Vormittagsbereich zur Verfügung steht.
Der allgemeine Kalender auf der Homepage unter www.hauptschule-hopsten.de wird derzeit überarbeitet (EDV-Umstellung) und bald mit den Terminen gefüllt. Ebenso erscheint auf der Homepage eine Liste mit den dienstlichen Adressen der Kollegen und Kolleginnen. Auch die Sprechstunden werden dort erscheinen bzw. können über das Sekretariat erfragt werden.
Ich bitte Sie, die ausgegebenen Schulbücher in einem Schutzumschlag einzuschlagen. Ebenso weise ich darauf hin, dass während des Schulalltages Handys, Smartwatches o.ä. nicht erlaubt sind.
Bzgl. der beweglichen Ferientage teile ich Ihnen noch gesondert eine Übersicht mit, ebenso erhalten Sie zeitnah die Einladungen zur Schulpflegschaft und Schulkonferenz.
Auf der Rückseite erhalten Sie einen Überblock bzgl. einer Erkrankung und das damit verbundene weitere Vorgehen.
Termine:
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
(Schulleiter, HS Hopsten)
www.hauptschule-hopsten.de –
Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020
Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer/ Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie - vor, während oder nach dem Unterricht - ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. (Auch innerhalb von Klassen kann eine solche Vereinbarung getroffen werden. Die Gesundheit eines jeden Einzelnen hat weiterhin oberste Priorität. Gez. T. Donnermeyer [SL])
In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. (Weiterhin die Toilettenregelung beachten, dass vor allem in den großen Pausen die Toilettenbenutzung entzerrt wird. Gez. T. Donnermeyer [SL])
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus
Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.
Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr
Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung einschlägig. Sie verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.
Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.
Musikunterricht unter Coronabedingungen
Da das Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass Singen vorerst bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfindet und in geschlossenen Räumen grundsätzlich unterbleiben muss. (Über weiteres unterrichtet der jeweilige Musiklehrer [gez. T. Donnermeyer, SL])
Schulsport unter Coronabedingungen
Der Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden.
Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen physischer Betätigung nicht vorgesehen.
Der Schwimmunterricht soll auch in Hallenbädern, soweit die Bäder geöffnet sind, stattfinden.
Schulsportgemeinschaften und Sport-AGs können durchgeführt werden, sofern die Zusammensetzung der Lerngruppe beibehalten wird. „Offene"Angebote, die von einem wechselnden Teilnehmerkreis wahrgenommen werden, können nicht stattfinden. (Über weiteres unterrichtet der jeweilige Sportlehrer [gez. T. Donnermeyer, SL])
Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
[4]) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Freundliche Grüße/ Die Gesundheit hat oberste Priorität (T. Donnermeyer, Schulleiter)
An alle Eltern und Erziehungsberechtigten! Liebe Schülerinnen und Schüler!
Elternbrief zum Start in das Schuljahr 2020/ 21
Der Unterricht beginnt planmäßig nach den Sommerferien am 12.08.2020 um 07.45 Uhr und endet an den ersten drei Schultagen jeweils um 12.05 Uhr.
Hiermit möchte ich Sie und Euch darüber informieren, wie es in der kommenden Woche mit der Schule weitergeht und welche „Coronabedingten- Punkte“ es zu beachten gibt.
Das Land NRW plant für das kommende Schuljahr den vollen Präsensunterricht. Am Mittwoch begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6-10 direkt in den zugewiesenen Raum und in den ersten beiden Stunden findet Unterricht beim Klassenlehrer statt, um organisatorische Dinge zu besprechen. Die Begrüßung der neuen 5er findet anderweitig statt und unsere neuen Schülerinnen und Schüler sind entsprechend informiert worden.
Die Klassenleitung von 5-10 nehmen euch entsprechend in Empfang.
Es gibt ab Mittwoch wiederum viele Dinge, die das Land NRW, der Schulträger und wir als Schule umsetzen und vorgeben müssen, sodass zwar ein „Schulalltag“ durchgeführt werden soll, dennoch sämtliche Verordnungen und Erlasse (bzgl. Corona) beachtet werden müssen.
Grundsätzlich gilt:
Mund-Nasen-Schutz
An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. (Bitte an Ersatzmasken denken.)
Rückverfolgbarkeit
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden (konstante Gruppenzusammensetzungen). Dementsprechend findet der Unterricht gemäß Stundenplan statt.
Klassenräume/ Gebäude
In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote besteht mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung, die eingehalten und dokumentiert werden muss.
Im Gebäude gilt weiterhin das „Rechts-Geh-Gebot“ und die markierten und vorgegebenen Wege müssen unbedingt eingehalten werden.
Zeiten
Nach Rücksprache mit der Gemeinde verzichten wir auf gestaffelte Anfangs- und Endzeiten. Für die Pausen gibt es fest zugewiesen Pausenzonen, die von den Jahrgängen zwingend eingehalten werden müssen.
Jahrgangsstufen 5 und 6: Schulhof Bereich Mensa
Jahrgangsstufen 7 und 8: Schulhof Bereich „Buswartehallte“
Jahrgangsstufen 9 und 10: Schulhof Bereich „Bürgerhaus“ (Aus- und Eingang alte Realschule)
Das Pausenbrot darf ausschließlich nur auf dem Schulhof gegessen werden. Bei Einhaltung der Abstandshaltung von mindestens 1,50 Meter darf die Maske für das Essen kurz abgenommen werden.
Hygiene
betätigen.
Krankheitssymptome
„Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchsinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher [...] – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. [...] Auch Schnupfen kann [...] zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens [wird empfohlen], dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“[1]
Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler
Es muss vorgelegt werden können, „dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.“[2]
Lernen auf Distanz
Sportunterricht
Fahrten
Essen in der Mensa
Wasserspender
Der Wasserspender steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
Busverkehr
Die Busse fahren gemäß Stundenplan, aber auch hier gilt, Regeln einhalten (Maskenpflicht).
gez.
T. Donnermeyer
(Schulleiter, HS Hopsten)
[1] Aus Schulmail Land NRW August 2020
[2] Aus Schulmail Land NRW August 2020
Das Land NRW hat bzgl. des anstehenden Schulwechsels informiert. Unter anderem gehört zum Beispiel die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht an weiterführenden Schulen dazu. Des Weiteren heißt es, dass die Beschaffung der Mund-Nasen-Bedeckung selbstständig erfolgen muss.
Das weitere Vorgehen und die konkrete Umsetzung bzgl. des Schulstarts wird zwischen den ortsansässigen Schulen und der Gemeinde Hopsten zeitnah thematisiert. Wir werden Sie umgehend darüber informieren.
Zunächst einmal erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts am Mittwoch, den 12. August 2020, um 07:45 Uhr. Anders als in den vorherigen Jahren findet keine allgemeine Begrüßung in der Aula statt, sondern die Klassen 6 - 10 begeben sich direkt mit Ihrer Klassenleitung in den Klassenraum. Die Begrüßung der neuen Fünfer findet in der Aula statt (ab 08:30 Uhr mit einem Elternteil). Die Fünftklässer gehen um 09:15 Uhr in die Pause und anschließend in den Unterricht. Die Eltern haben dann noch die Möglichkeit der Schulleitung Fragen zu stellen.
An den ersten drei Unterrichtstagen (Mittwoch, 12.08. bis Freitag, 14.08.2020) endet der Unterricht jeweils um 12:05 Uhr für alle Schüler.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer, Schulleiter
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler und Schülerinnen,
die vergangenen Monate haben unsere Schule aufgrund der Pandemie vor große Herausforderungen gestellt.
Für Ihren Einsatz während dieser langen Zeit möchte ich allen Beteiligten an dieser Stelle ganz herzlich danken. Ebenso gilt der Dank euch Schülern und Schülerinnen.
Die Planungen für das kommende Schuljahr laufen und wir gehen davon aus, dass wir ab dem 12.08.2020 um 07.45 Uhr starten werden.
Am 12.08.2020 findet keine Begrüßungsveranstaltung für die Jahrgänge 6 - 10 in der Aula statt, sondern die Schülerinnen und Schüler begeben sich bitte unmittelbar in ihren Klassenraum.
Im Zeitraum 12.08. – 14.08.2020 endet der Unterricht jeweils um 12.05 Uhr.
Bei Änderungen bzgl. der Wiederaufnahme informieren wir Sie und Euch.
Wir wünschen einen schönen Sommer.
Im Namen des Kollegiums,
T. Donnermeyer (Schulleiter)
An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Jahrgänge 5-9 (VORABINFO),
nach Wochen der digitalen Kommunikation beabsichtigt die Landesregierung NRW die teilweise Wiedereröffnung des Schulbetriebs.
Vor Ablauf des Schulbetriebs möchte ich Sie über den Ablauf informieren und auf wichtige Regeln und Maßnahmen zum Infektionsschutz hinweisen (Stand 06.05.2020, Änderungen vorbehalten)! Über das weitere Vorgehen (Planung, Beginn usw.) informieren wir Sie.
Es ist wie folgt geplant:
Soziale Kontakte sind soweit wie möglich zu reduzieren (wie bisher). Der Schulträger hat die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergriffen. Das Einhalten der grundlegenden Hygiene- und Verhaltensregeln durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist ein sehr wichtiger Faktor.
Folgende Regeln und Maßnahmen sollten Sie mit Ihrem Kind intensiv besprechen, damit es sich auf die stark veränderte Schulsituation einstellen kann und muss:
Grundsätzliches:
Vorgaben halten.
Ich bedanke mich im Namen des Kollegiums um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Klassenleitung oder der Schulleitung
T. Donnermeyer (Schulleiter, HS Hopsten)
Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen.
Sobald wir offizielle Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.
Bis dahin erhalten alle Schülerinnen uns Schüler das Unterrichtsmaterial weiterhin per Email.
„Quelle: Ibbenbürener Volkszeitung, 24.4.2020 – Oliver Langemeyer (Autor)©ivz.medien GmbH & Co. KG , alle Rechte vorbehalten“
Ibbenbürener Volkszeitung 18.04.2020 - Anke Beiing (Autorin)ivz.medien GmbH Co. KG alle Rechte vorbehalten
Liebe Eltern,
nach Wochen, in denen wir nur über digitale Kanäle oder Telefon den Kontakt halten konnten, beabsichtigt die Landesregierung nun eine teilweise Wiedereröffnung der Schulen. Zunächst werden nur einzelne Klassen bzw. Jahrgänge wieder den Unterricht in der Schule besuchen können. Für die anderen Schülerinnen und Schüler muss der Kontakt weiterhin über die in der letzten Zeit erprobten Wege erfolgen.
Vor Aufnahme des Schulbetriebs möchte ich Sie auf einige wichtige Regeln hinweisen:
Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden.
Die Klasse 10, die Ihr Kind besucht, wird ab dem 23.04.2020 den Unterricht (07:45 -12:05 Uhr) in der Schule wieder aufnehmen. Vorrangig werden die Fächer Deutsch, Mathe und Englisch unterrichtet.
Liebe Eltern, bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann in die Schule, wenn es gesund ist.
Ihr Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Bitte überprüfen Sie ihr Kind täglich auf entsprechende Symptome.
Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen für die Schulräume ergreifen.
Aber auch das Einhalten der grundlegenden Hygieneregeln durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist ein wichtiger Faktor, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Bitte besprechen Sie vor dem Start in den Schulbetrieb die Hygieneregeln mit Ihrem Kind. In der Schule werden diese ebenfalls immer wieder thematisiert und die Schüler zur Umsetzung der Hygieneregeln angeleitet.
Auch das kontinuierliche Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern ist eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten. Sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule (ob im Unterricht oder in der Pause) stehen die Schülerinnen und Schüler vor dieser Herausforderung. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe die Kinder anzuhalten, ihre Kontakte auch untereinander so zu gestalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Bitte besprechen Sie mögliche Situationen mit Ihrem Kind, damit es sich bereits vor Schulbeginn auf die neuen Herausforderungen einstellen kann.
In dieser besonderen Situation möchte ich mich herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
T. Donnermeyer
(Schulleiter)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.
Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen (Klasse 10) ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse.
Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden - vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Sie erhalten weitere Informationen von uns, sobald wir wissen, ob und wie es grundsätzlich ab dem 04. Mai weitergehen wird.
Sie werden ebenfalls von uns Informationen für das digitale Lernen zeitnah erhalten. Das betrifft aktuell die Jahrgänge 5 bis 9.
Bleiben Sie gesund!
T. Donnermeyer
(HS Hopsten, Schulleiter)
In diesen Tagen der beschränkten Mobilität fällt es den Schülerinnen und Schülern immer schwere,r mit ihrem Drang nach Bewegung in der beengten Lebenswelt umzugehen.
Die Beraterinnen und Berater im Schulsport der Bezirksregierung Münster haben ein Regal voller guter Bewegungsideen aufgebaut in dem man stöbern kann und eine Reihe von guten Anregungen für zu Hause im Garten oder auf der Parkbank finden kann.
Sogar ein Profifußballer von Schalke 04 Ahmed Kutucu gibt eine Reihe von Tipps, um mit dem Ball der Langeweile und der eingeschränkten Bewegungsfreiheit zu begegnen.
Aber auch an die jüngeren Schülerinnen und Schüler ist gedacht. Vom Jonglieren über spezielle Tanzideen bis hin zur Kinderyoga haben wir interessante Dinge ins Regal gestellt.
Schaut doch mal rein und macht mit!
Lernen von zu Hause – das ist das Motto für Schülerinnen und Schülern in den nächsten Wochen in Zeiten vom Coronavirus. Dafür werden sie von ihren Lehrkräften mit Übungsmaterialien versorgt. Wie können Eltern, ihre Kinder angemessen beim Lernen und Arbeiten unterstützen? Schulpsychologen in der Bezirksregierung Münster haben zehn Tipps für Eltern, wie sie mit ihren Kindern lernen können.
ALBA BERLIN - der Basketballverein aus Berlin - bringt ab sofort Bewegung, Spaß und Bildung in diesen für alle ungewohnten Alltag.
Sport, Fitness und Wissenswertes für alle Kinder und Jugendlichen – zum Ansehen und Mitmachen in den eigenen vier Wänden.
Von Montag bis Freitag beginnt der Sporttag auf dem Youtube-Kanal www.youtube.com/albaberlin um 9 Uhr für Kitakinder, um 10 Uhr für Grundschul-Kinder und um 11 Uhr für Oberschul-Kinder. Zum Ende der Sendewoche gibt es am Freitag Tipps und Aufgaben, mit denen die Kinder und ihre Eltern ins Wochenende geschickt werden.
Viel Spaß und bleibt gesund!
Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.
Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung (Formular) des jeweiligen Arbeitgebers.
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html
Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.
Auch während der Schulschließung steht Ihnen unsere Schulsozialpädagogin Frau Silvia Kruse zur Verfügung:
Telefon: 05458 985768
Diensthandy: 0163-731 29 84
E-Mail:
AKTUELL: Notbetreuung im Kreis Steinfurt
Die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16.03.2020 zu schließen.
Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.
Für das Jugendamt des Kreises Steinfurt und die Stadtjugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.
In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.
Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen.
Antragsformular Notbetreuung (PDF)
Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Alles Weitere teilen wir Ihnen gesondert (auf digitalem Wege) mit.
Bleiben Sie gesund.
Aufgrund der aktuellen Gefährdung durch die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) kann der für den 21. April 2020 geplante Elternsprechtag nicht stattfinden.
Selbstverständlich stehen wir als Kollegium zu den bekannten Schulzeiten telefonisch zur Verfügung.
Gerne dürfen Sie auch das Kontaktformular auf der Homepage nutzen oder personenbezogen eine Mail an den Kollegen / die Kollegin schicken. Falls Ihnen keine Emailadresse bekannt sein sollte können Sie diese im Sekretariat oder über den Schulplaner erhalten. Ebenso werden wir Sie kontaktieren, falls eine Dringlichkeit besteht.
Nutzen Sie gerne die verschiedenen Austauschmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen
Von der Schulbank auf die Trainerbank
Der DFB-JUNIOR-COACH bildet eine wichtige Säule innerhalb der DFB-Qualifizierungsoffensive und dient als Einstieg in die lizenzierte Trainertätigkeit. Das Programm geht die großen Herausforderungen für den Fußball an, wie den demografischen Wandel, die Ausdehnung der Schulzeit und das rückläufige Engagement beim Ehrenamt. Ziele des Programms sind somit sowohl die Sicherung des Trainernachwuchses in Deutschland als auch die Förderung des Ehrenamtes.
Fußballbegeisterte Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren werden in einer 40-stündigen Schulung zum DFB-JUNIOR-COACH ausgebildet. Die Jugendlichen sollen somit frühzeitig Trainererfahrung sammeln und Kindern den Spaß am Fußball vermitteln. Die Ausbildung wird vom jeweils zuständigen Landesverband begleitet.
Stattfinden soll der Lehrgang am 29. und 30. Januar 2020 sowie am 04. und 05. Februar 2020 auf dem Schul- und Sportgelände in Hopsten. Die Prüfung wird am 07. Februar durchgeführt. Der Teilnehmerkreis ist nicht nur auf Schüler und Schülerinnen aus Hopsten beschränkt. Schulleiter Timo Donnermeyer (Stützpunkttrainer und A-Lizenz-Inhaber): „In Hopsten gibt es optimale Bedingungen, um den Trainernachwuchs im Schulalltag auszubilden. Ausgebildete Fußballtrainer sind eine wichtige Vorrausetzung, um die Nachwuchsfußballer zu trainieren und um elementare Dinge zu vermitteln, nämlich ein fußballspezifisches Training.“ Timo Üffing von Westfalia Hopsten ist über die Möglichkeit, auf schulischer Ebene Trainer auszubilden, sehr erfreut. „Ausgebildete Nachwuchstrainer sind für uns eine wichtige Stütze und von daher ist der Kooperation nur Gutes abzugewinnen. Wenn zusätzlich dadurch auch andere Vereine profitieren ist es umso besser, denn Trainer und vor allem ausgebildete Trainer werden ja grundsätzlich gesucht.“ Auch Vereinsvorsitzender Ludger Kleine-Harmeyer kann der Zusammenarbeit nur Positives abgewinnen: "Wir stehen voll und ganz hinter der Vereinbarung! Das ist eine super Sache für die Jugendarbeit in unserem Verein." Außerdem erachtet er es als sinnvoll, dass man die Ausbildung als Grundlage für weitere Trainerlehrgänge nutzen kann.
Bei Rückfragen stehen Schulleiter Timo Donnermeyer und Sportlehrer Ingo Wehmschulte (A-Lizenz-Inhaber) von der St. Georg-Hauptschule als Ausbildungsschule zur Verfügung. Telefonisch (05458 7036) oder unter
Zum Schuljahresende machten sich die Klassen 9a und 9b mit dem Bus auf den Weg nach Berlin. Auf Einladung der aus dem Kreis Steinfurt stammenden Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Karliczek, konnten die Schüler/innen den Reichstag und das Bundesministerium besuchen. Im letzteren war eine Regenbogentreppe zu bestaunen. Frau Karliczek konnte aus dienstlichen Gründen nicht zum Treffen kommen und so informierte eine Referentin u.a. über die gewünschte digitalisierte Zukunft der Schulen. Im Museum am Checkpoint Charlie gab es die Möglichkeit, sein Geschichtswissen zu vertiefen. Sehr beeindruckt folgten die Schüler/innen der Führung durch das Stasigefängnis Hohenschönhausen. Neben den Bildungsangeboten stand aber Spiel und Spaß auf dem Programm: Besuch des Wachsfigurenkabinetts Madame Thussaud, das Dungeon und der abendliche Besuch in der Matrix. In der Freizeit konnte die Hauptstadt selbst erkundet werden. Beliebte Ziele waren alle klimatisierten Räume in der bis jetzt heißesten Woche des Jahres. Das Hostel im bekannten Szenebezirk Berlin-Friedrichshain hat allen gut gefallen und leckeres Streetfood gab es an jeder Ecke in diesem vielfältigen und bunten Viertel. Kurz gesagt: Die Klassenfahrt wird allen lange in Erinnerung bleiben.
Unter dem Motto „Kein Plan für die Zukunft? – Wir schon!“ ging es am Freitag, 07. Juni 2019 für unsere Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 8 und 9 zur Ausbildungsmesse nach Rheine. Die Veranstaltung findet bereits seit dem Jahr 2000 in der Stadthalle Rheine statt. Vor dem Messebesuch wurden die Schüler und Schülerinnen durch das StuBo–Team der Schule mit einem Standplan und einem Laufzettel versorgt. Aufgabe war es, mindestens drei Betriebe gezielt anzusteuern, um sich dort zu informieren. Es bot sich dadurch ein Kontakt „auf Augenhöhe“ vom jetzigen Azubi zum künftigen Azubi, indem alle offenen Fragen zum Unternehmen und dem Ausbildungsberuf angesprochen werden konnten. Das Gespräch mit den Ausbildern konnte ebenso gesucht werden. Einige Schüler nutzen die Direktansprache und kontaktierten die Personalverantwortlichen, um sich für das kommende Ausbildungsjahr oder über Praktika zu informieren. Weiterhin wurde die Veranstaltung zur direkten Abgabe der Bewerbungsunterlagen genutzt. Das Angebot war sehr ansprechend und vielseitig. Die 102 Stände verteilten sich von der Halle, über den Außenbereich bis hin zum Zelt. Wir haben auch die Gelegenheit genutzt, auf die Betriebe zuzugehen, um über unsere eigene Ausbildungsplatzbörse am Freitag, 13.09.2019 am Schulzentrum in Hopsten zu informieren.
Geschrieben von Silvia Kruse (Schulsozialpädagogin)
Im Rahmen der Unterrichtseinheit „Anne Frank - ein jüdisches Mädchen“ in der Religionsgruppe des 7.Jahrgangs, begaben sich die Schüler/innen auf Spurensuche der jüdischen Hopstener zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf Anregung eines Schülers wurde die Historikerin Frau Althoff aus Münster eingeladen. Die gebürtige Hopstenerin forschte und forscht zur Geschichte der westfälischen Juden. In zwei Unterrichtstunden gab sie ihr Wissen über die jüdischen Familien Reingenheim und Grünberg weiter. Vor ungefähr 200 Jahren siedelten sich diese in Hopsten an und gründeten eine kleine Gemeinde. Alexander Jakob Reingenheim stiftete das Grundstück für den kleinen Friedhof inmitten eines Feldes an der Schapener Straße und mit seiner Beerdigung 1905 wurde dieser eingeweiht. Der erhaltene Friedhof mit 8 Grabsteinen und einer Gedenktafel ist eine Besonderheit, da er während des Dritten Reiches nicht verwüstet wurde und in Hopsten die einzige Erinnerung an die jüdischen Bürger ist. Frau Althoff erzählte detailliert über die Reichspogromnacht in Hopsten. Die jüdischen Einwohner wurden von SA- Männern aus Hopsten schwer misshandelt, ihre Wohnungen und Häuser verwüstet, rituelle Gegenstände aus der kleinen Synagoge entweiht und diese letztendlich zerstört. Im Dezember emigrierten Regine Jacobs mit ihrem Mann und Sohn aus Süddeutschland nach Südafrika und Hilde Jacobs mit ihrem Mann über Kuba in die USA. Briefwechsel mit Hilde Jacobs vervollständigten Frau Althoffs Recherchen. Hilde Jacobs berichtet von einer sorglosen Kindheit und einem guten Zusammenleben in dem kleinen Dorf bis zu dieser Nacht. Nur zwei Frauen von allen jüdischen, deportierten Hopstenern fielen nicht dem Holocaust zum Opfer. Selma Reingenheim und ihre Tochter Helga kehrten im Herbst 1945 kurzzeitig nach Hopsten zurück und emigrierten dann in die USA. Isidor Reingenheim und seine älteste Tochter Ine starben in Holland und sind in Enschede begraben. Der Gedenkstein auf dem jüdischen Friedhof wurde von Selma gestiftet. In Hopsten stehen noch zwei Häuser unverändert, in denen ehemalige jüdische Hopstener gewohnt haben. Dazu zählt das Haus an der Rheiner Straße 16, früher Börnebrink 42, „das Judenhaus“, ein Ghetto in Kleinformat. Hier wurden auch Juden einquartiert, die nichts mit Hopsten zu tun hatten, um sie von hier aus in verschiedene Konzentrationslager zu deportieren. Mit historischem Bildmaterial von Menschen und Häusern veranschaulichte Frau Althoff ihre Darstellungen. Die Täter der Reichspogromnacht mussten sich nie für ihre Taten verantworten und an die Überlebenden und Emigrierten wurden keine entsprechenden Entschädigungen gezahlt. Diese Erinnerungen an das Unrecht, das friedliche Zusammenleben, keine Vorurteile gegenüber Menschengruppen zu haben, ist ihr ein großes Anliegen. Zum Schluss aßen alle zusammen Matzen (ungesäuertes Brot), die sie mitgebracht hatte, und die Schüler/innen bedankten sich mit einem kleinen Geschenk für die etwas andere Unterrichtstunde.
geschrieben von Th. Gels, Klassenlehrerin 9a
Die Anmeldetermine für die Jahrgangsstufe 5 / Schuljahr 2019/20:
Mehr als 300 Kinder und Jugendliche werden im Sommer in eine der weiterführenden Schulen in Hopsten eingeschult.