Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020
Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer/ Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie - vor, während oder nach dem Unterricht - ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. (Auch innerhalb von Klassen kann eine solche Vereinbarung getroffen werden. Die Gesundheit eines jeden Einzelnen hat weiterhin oberste Priorität. Gez. T. Donnermeyer [SL])
In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. (Weiterhin die Toilettenregelung beachten, dass vor allem in den großen Pausen die Toilettenbenutzung entzerrt wird. Gez. T. Donnermeyer [SL])
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus
Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.
Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr
Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung einschlägig. Sie verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.
Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.
Musikunterricht unter Coronabedingungen
Da das Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass Singen vorerst bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfindet und in geschlossenen Räumen grundsätzlich unterbleiben muss. (Über weiteres unterrichtet der jeweilige Musiklehrer [gez. T. Donnermeyer, SL])
Schulsport unter Coronabedingungen
Der Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden.
Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen physischer Betätigung nicht vorgesehen.
Der Schwimmunterricht soll auch in Hallenbädern, soweit die Bäder geöffnet sind, stattfinden.
Schulsportgemeinschaften und Sport-AGs können durchgeführt werden, sofern die Zusammensetzung der Lerngruppe beibehalten wird. „Offene"Angebote, die von einem wechselnden Teilnehmerkreis wahrgenommen werden, können nicht stattfinden. (Über weiteres unterrichtet der jeweilige Sportlehrer [gez. T. Donnermeyer, SL])
Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
[4]) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Freundliche Grüße/ Die Gesundheit hat oberste Priorität (T. Donnermeyer, Schulleiter)