Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.
Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung (Formular) des jeweiligen Arbeitgebers.
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html
Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.