Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!
Eine aktuelle Übersicht bzgl. der Coronaverordnung.
Übersicht über die aktuell geltenden Schutz- und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Lüften
Bitte berücksichtigen Sie über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus, dass mit dem Lüften der Unterrichtsräume ein wirkungsvoller Beitrag geleistet wird, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Empfohlen wird:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist, Lüften während der Dauer der Pausen.
Maskenpflicht
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler eine Alltagsmaske tragen.
- Ab der Jahrgangsstufe 5 gilt auch im Unterricht und am Sitzplatz die Maskenpflicht.
- Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges schulisches Personal müssen in Unterrichtsräumen keine Alltagsmaske tragen, solange sie dort einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können
- Eltern, die das Schulgelände ausnahmsweise betreten dürfen (z.B. bei Elternsprechtagen), tragen im gesamten Schulbereich eine Alltagsmaske.
Sportunterricht kann zeitlich befristet auf theoretische Inhalte konzentriert und in Abhängigkeit von den Altersgruppen und den
Witterungsbedingungen auf Bewegungseinheiten im Freien ausgerichtet werden (siehe auch www.schulsport-NRW.de).
Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist weiterhin verpflichtend umzusetzen. Für die Umsetzung sind die weitreichenden eingeräumten Flexibilisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Alle Standardelemente gelten als Unterricht in anderer Form.
Schulfahrten
Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden. Davon grundsätzlich nicht erfasst sind außerschulische Bildungsangebote in Form von
räumlich begrenzten eintägigen Exkursionen (vgl. Nummer III.5)
Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Ein Ausgleich von entstehenden Stornokosten durch das Land und wenn ja, unter welchen Bedingungen, wird derzeit geprüft und kurzfristig entschieden.
(Übernommen aus und weitere und ergänzende Hinweise unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)
Mit freundlichen Grüßen
Timo Donnermeyer
Schulleiter
St. Georg-Hauptschule
48496 Hopsten
T: 05458 7036
F: 05458 935025
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